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   SG Karlsruhe, 08.04.2013 - S 5 AL 3532/12   

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https://dejure.org/2013,47816
SG Karlsruhe, 08.04.2013 - S 5 AL 3532/12 (https://dejure.org/2013,47816)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.04.2013 - S 5 AL 3532/12 (https://dejure.org/2013,47816)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. April 2013 - S 5 AL 3532/12 (https://dejure.org/2013,47816)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen; Arbeitsplatzrisiko; besonderer tarifvertraglicher Kündigungsschutz nach § 34 Abs. 2 S. 1 TVöD; krankheitsbedingte Kündigung aus wichtigem Grund; Arbeitsunfähigkeit; Änderungskündigung; Filialdirektor; Sachbearbeiter; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Behindertenrecht - Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen - Arbeitsplatzrisiko - tarifvertraglicher Kündigungsschutz - Umsetzung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 3 SGB 9, § 2 S 1 KSchG, § 34 Abs 2 S 1 TVöD
    Behindertenrecht - Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen - Arbeitsplatzrisiko - tarifvertraglicher Kündigungsschutz - Umsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gleichsetzung eines Arbeitnehmers mit einem schwerbehinderten Menschen bei Gefahr einer bloßen Umsetzung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Auszug aus SG Karlsruhe, 08.04.2013 - S 5 AL 3532/12
    Eine Änderung der bisherigen Tätigkeit unter Einbeziehung geringerwertiger Tätigkeiten kann der Arbeitgeber hingegen nur im Wege der Änderungskündigung erreichen (BAG, Urteil vom 23.11.2004, 2 AZR 38/04, Rdnr. 47 - nach Juris).
  • SG Karlsruhe, 24.10.2014 - S 17 AL 4320/12

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen -

    Erst wenn das Arbeitsverhältnis auf Dauer umfassend gestört ist, weil aufgrund der Erkrankung des Arbeitnehmers auf nicht absehbarer Zeit kein Leistungsaustausch mehr erfolgen wird, ist eine Kündigung zulässig (SG Karlsruhe, U.v. 8.4.2013 - S 5 AL 3532/12 - juris, Rn. 19 m.w.N.).
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